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Kurzzeit- Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige in Urlaub fahren wollen, sich in einer Kur befinden oder die Pflege aus einem anderen Grund für eine gewisse Zeit zu Hause nicht möglich ist, wenn also die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (Verhinderungspflege), kann der pflegebedürftige Angehörige für diese Zeit, längstens vier Wochen je Kalenderjahr, als Gast in der Kurzzeitpflege des Altenzentrums betreut werden.
Auch nach Krankenhausaufenthalt ist die Kurzzeitpflege eine Möglichkeit, die Zeit zu überbrücken, bis die Familie die Pflege zu Hause übernehmen kann.
Während ihres Aufenthaltes stehen den Kurzzeitpflegegästen alle Leistungen und Angebote des Pflegeheims zur Verfügung.
Kostenüberblick Kurzzeitpflege Stand 01.01.2022:
Die Entgelte für die Leistungen richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) nach den einschlägigen Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes und des Sozialhilfegesetzes vereinbart sind.
Ein Überblick unserer Leistungsbereiche:
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